Artikel 6: Einfuhr von Werkexemplaren in einer zugänglichen Form

Deutsche Übersetzung

Sofern die nationale Gesetzgebung einer Vertragspartei einer begünstigten Person, einer in ihrem Namen handelnden natürlichen Person oder einer befugten Stelle gestattet, ein Werkexemplar in einer zugänglichen Form zu erstellen, gestattet ihnen die nationale Gesetzgebung dieser Vertragspartei ebenfalls, ein Werkexemplar in einer zugänglichen Form zum Vorteil der Begünstigten ohne Zustimmung des Rechte­inhabers einzuführen.

Übersetzungsfehler

Sofern die nationale Gesetzgebung einer Vertragspartei einer begünstigten Person, einer in ihrem Namen handelnden natürlichen Person oder einer befugten Stelle gestattet, ein Werkexemplar in einer barreirefreien Form zu erstellen, gestattet ihnen die nationale Gesetzgebung dieser Vertragspartei ebenfalls, ein Werkexemplar in einer barrierefreien Form zum Vorteil der Begünstigten ohne Zustimmung des Rechte­inhabers einzuführen.

Englisches Original

To the extent that the national law of a Contracting Party would permit a beneficiary person, someone acting on his or her behalf, or an authorized entity, to make an accessible format copy of a work, the national law of that Contracting Party shall also permit them to import an accessible format copy for the benefit of beneficiary persons, without the authorization of the rightholder.