Vereinbarte Erklärungen

Deutsche Übersetzung

Vereinbarte Erklärung zu Artikel 2 Buchstabe a)

Im Sinne dieses Vertrags umfasst diese Begriffsbestimmung auch Werke in Audioformat wie zum Beispiel Hörbücher.

Vereinbarte Erklärung zu Artikel 2 Buchstabe c)

Im Sinne dieses Vertrags können «staatliche anerkannte Stellen» auch Stellen umfas­sen, die eine staatliche Finanzhilfe beziehen, um den Begünstigten ohne Erwerbs­zweck Dienstleistungen im Bereich Ausbildung, pädagogische Ausbildung, angepasstes Lesen oder Informationszugang anzubieten.

Vereinbarte Erklärung zu Artikel 3 Buchstabe b)

Keine Bestimmung dieses Vertrags beinhaltet, dass der Ausdruck «die nicht so gelin­­dert werden können» die Anwendung aller möglichen Diagnosemethoden und medizinischer Behandlungen voraussetzt.

Vereinbarte Erklärung zu Artikel 4 Absatz 3

Durch diesen Absatz wird der Geltungsbereich der in der Berner Übereinkunft vorgesehenen Beschränkungen und Ausnahmen von den Übersetzungsrechten in Bezug auf sehbehinderte oder sonst lesebehinderte Menschen weder verringert noch erweitert.

Vereinbarte Erklärung zu Artikel 4 Absatz 4

Die Bedingung der Verfügbarkeit im Handel lässt nicht darauf schliessen, ob eine in diesem Artikel vorgesehene Beschränkung oder Ausnahme mit dem dreistufigen Test übereinstimmt oder nicht.

Vereinbarte Erklärung zu Artikel 5 Absatz 1

Der Geltungsbereich der in anderen Verträgen vorgesehenen ausschliesslichen Rechte wird durch keine Bestimmung dieses Vertrags verringert oder erweitert.

Vereinbarte Erklärung zu Artikel 5 Absatz 2

Für die Zwecke der direkten Verbreitung oder Bereitstellung von Werkexemplaren in einer zugänglichen Form an Begünstigte in einer anderen Vertragspartei kann es angemessen sein, dass die befugte Stelle zusätzliche Massnahmen ergreift, um sicher­­zustellen, dass die Empfänger der Dienstleistungen Begünstigte sind, und um sich an ihre eigenen in Artikel 2 Buchstabe c definierten Verfahren zu halten.

Vereinbarte Erklärung zu Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe b)

Keine Bestimmung dieses Vertrags beinhaltet die Pflicht oder bedeutet für eine Vertragspartei, den dreistufigen Test über ihre Verpflichtungen aus dieser Urkunde oder aus anderen internationalen Verträgen hinaus anzunehmen oder anzuwenden.

Vereinbarte Erklärung zu Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe b)

Keine Bestimmung dieses Vertrags beinhaltet die Pflicht für eine Vertragspartei, den WCT8 zu ratifizieren, ihm beizutreten oder seine Bestimmungen zu befolgen; die Bestimmungen dieses Vertrags lassen die im WCT aufgeführten Rechte, Ausnahmen und Beschränkungen unberührt.

Vereinbarte Erklärung zu Artikel 6

Die Vertragsparteien verfügen bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach Artikel 6 über die in Artikel 4 aufgeführten Flexibilitäten.

Vereinbarte Erklärung zu Artikel 7

Die befugten Stellen entscheiden sich unter verschiedenen Umständen dafür, tech­nische Massnahmen für die Erstellung, Verbreitung und Bereitstellung von Werkexemplaren in einer zugänglichen Form umzusetzen; keine Bestimmung dieses Artikels berührt diese Verfahren, sofern sie mit der nationalen Gesetzgebung übereinstimmen.

Vereinbarte Erklärung zu Artikel 9

Artikel 9 beinhaltet weder eine Registrierungspflicht für die befugten Stellen noch bil­det er eine Voraussetzung für die Durchführung von in diesem Vertrag aner­kannten Tätigkeiten durch die befugten Stellen; er sieht jedoch die Möglichkeit des Informationsaustauschs zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Werk­exemplaren in einer zugänglichen Form vor.

Vereinbarte Erklärung zu Artikel 10 Absatz 2

In Bezug auf Werke, die Werke im Sinne von Artikel 2 Buchstabe a) dieses Vertrags bilden, einschliesslich Werke in Audioformat, gelten die in diesem Vertrag vor­gesehenen Beschränkungen und Ausnahmen mutatis mutandis und sofern für die Erstellung, Verbreitung und Bereitstellung des Werkexemplars in einer zugänglichen Form an die Begünstigten notwendig auch für die verwandten Schutzrechte.

Übersetzungsfehler

Vereinbarte Erklärung zu Artikel 2 Buchstabe a)

Im Sinne dieses Vertrags umfasst diese Begriffsbestimmung auch Werke in Audioformat wie zum Beispiel Hörbücher.

Vereinbarte Erklärung zu Artikel 2 Buchstabe c)

Im Sinne dieses Vertrags können «staatliche anerkannte Stellen» auch Stellen umfas­sen, die eine staatliche Finanzhilfe beziehen, um den Begünstigten ohne Erwerbs­zweck Dienstleistungen im Bereich Ausbildung, pädagogische Ausbildung, angepasstes Lesen oder Informationszugang anzubieten.

Vereinbarte Erklärung zu Artikel 3 Buchstabe b)

Keine Bestimmung dieses Vertrags beinhaltet, dass der Ausdruck «die nicht so gelin­­dert werden können» die Anwendung aller möglichen Diagnosemethoden und medizinischer Behandlungen voraussetzt.

Vereinbarte Erklärung zu Artikel 4 Absatz 3

Durch diesen Absatz wird der Geltungsbereich der in der Berner Übereinkunft vorgesehenen Beschränkungen und Ausnahmen von den Übersetzungsrechten in Bezug auf sehbehinderte oder sonst lesebehinderte Menschen weder verringert noch erweitert.

Vereinbarte Erklärung zu Artikel 4 Absatz 4

Die Bedingung der Verfügbarkeit im Handel lässt nicht darauf schliessen, ob eine in diesem Artikel vorgesehene Beschränkung oder Ausnahme mit dem dreistufigen Test übereinstimmt oder nicht.

Vereinbarte Erklärung zu Artikel 5 Absatz 1

Der Geltungsbereich der in anderen Verträgen vorgesehenen ausschliesslichen Rechte wird durch keine Bestimmung dieses Vertrags verringert oder erweitert.

Vereinbarte Erklärung zu Artikel 5 Absatz 2

Für die Zwecke der direkten Verbreitung oder Bereitstellung von Werkexemplaren in einer barrierefreien Form an Begünstigte in einer anderen Vertragspartei kann es angemessen sein, dass die befugte Stelle zusätzliche Massnahmen ergreift, um sicher­­zustellen, dass die Empfänger der Dienstleistungen Begünstigte sind, und um sich an ihre eigenen in Artikel 2 Buchstabe c definierten Verfahren zu halten.

Vereinbarte Erklärung zu Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe b)

Keine Bestimmung dieses Vertrags beinhaltet die Pflicht oder bedeutet für eine Vertragspartei, den dreistufigen Test über ihre Verpflichtungen aus dieser Urkunde oder aus anderen internationalen Verträgen hinaus anzunehmen oder anzuwenden.

Vereinbarte Erklärung zu Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe b)

Keine Bestimmung dieses Vertrags beinhaltet die Pflicht für eine Vertragspartei, den WCT8 zu ratifizieren, ihm beizutreten oder seine Bestimmungen zu befolgen; die Bestimmungen dieses Vertrags lassen die im WCT aufgeführten Rechte, Ausnahmen und Beschränkungen unberührt.

Vereinbarte Erklärung zu Artikel 6

Die Vertragsparteien verfügen bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach Artikel 6 über die in Artikel 4 aufgeführten Flexibilitäten.

Vereinbarte Erklärung zu Artikel 7

Die befugten Stellen entscheiden sich unter verschiedenen Umständen dafür, tech­nische Massnahmen für die Erstellung, Verbreitung und Bereitstellung von Werkexemplaren in einer barrierefreien Form umzusetzen; keine Bestimmung dieses Artikels berührt diese Verfahren, sofern sie mit der nationalen Gesetzgebung übereinstimmen.

Vereinbarte Erklärung zu Artikel 9

Artikel 9 beinhaltet weder eine Registrierungspflicht für die befugten Stellen noch bil­det er eine Voraussetzung für die Durchführung von in diesem Vertrag aner­kannten Tätigkeiten durch die befugten Stellen; er sieht jedoch die Möglichkeit des Informationsaustauschs zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Werk­exemplaren in einer barrierefreien Form vor.

Vereinbarte Erklärung zu Artikel 10 Absatz 2

In Bezug auf Werke, die Werke im Sinne von Artikel 2 Buchstabe a) dieses Vertrags bilden, einschliesslich Werke in Audioformat, gelten die in diesem Vertrag vor­gesehenen Beschränkungen und Ausnahmen mutatis mutandis und sofern für die Erstellung, Verbreitung und Bereitstellung des Werkexemplars in einer barrierefreien Form an die Begünstigten notwendig auch für die verwandten Schutzrechte.

Englisches Original

Agreed statement concerning Article 2(a):  For the purposes of this Treaty, it is understood that this definition includes such works in audio form, such as audiobooks. 

Agreed statement concerning Article 2(c):  For the purposes of this Treaty, it is understood that „entities recognized by the government“ may include entities receiving financial support from the government to provide education, instructional training, adaptive reading or information access to beneficiary persons on a non-profit basis.

Agreed statement concerning Article 3(b):  Nothing in this language implies that „cannot be improved“ requires the use of all possible medical diagnostic procedures and treatments.

Agreed statement concerning Article 4(3):  It is understood that this paragraph neither reduces nor extends the scope of applicability of limitations and exceptions permitted under the Berne Convention, as regards the right of translation, with respect to persons with visual impairments or with other print disabilities.

Agreed statement concerning Article 4(4):  It is understood that a commercial availability requirement does not prejudge whether or not a limitation or exception under this Article is consistent with the three-step test.

Agreed statement concerning Article 5(1):  It is further understood that nothing in this Treaty reduces or extends the scope of exclusive rights under any other treaty.

Agreed statement concerning Article 5(2):  It is understood that, to distribute or make available accessible format copies directly to a beneficiary person in another Contracting Party, it may be appropriate for an authorized entity to apply further measures to confirm that the person it is serving is a beneficiary person and to follow its own practices as described in Article 2(c).

Agreed statement concerning Article 5(4)(b):  It is understood that nothing in this Treaty requires or implies that a Contracting Party adopt or apply the three-step test beyond its obligations under this instrument or under other international treaties.

Agreed statement concerning Article 5(4)(b):  It is understood that nothing in this Treaty creates any obligations for a Contracting Party to ratify or accede to the WCT or to comply with any of its provisions and nothing in this Treaty prejudices any rights, limitations and exceptions contained in the WCT.

Agreed statement concerning Article 6:  It is understood that the Contracting Parties have the same flexibilities set out in Article 4 when implementing their obligations under Article 6.

Agreed statement concerning Article 7:  It is understood that authorized entities, in various circumstances, choose to apply technological measures in the making, distribution and making available of accessible format copies and nothing herein disturbs such practices when in accordance with national law.

Agreed statement concerning Article 9:  It is understood that Article 9 does not imply mandatory registration for authorized entities nor does it constitute a precondition for authorized entities to engage in activities recognized under this Treaty;  but it provides for a possibility for sharing information to facilitate the cross-border exchange of accessible format copies.

Agreed statement concerning Article 10(2):  It is understood that when a work qualifies as a work under Article 2(a), including such works in audio form, the limitations and exceptions provided for by this Treaty apply mutatis mutandis to related rights as necessary to make the accessible format copy, to distribute it and to make it available to beneficiary persons.