Artikel 19: Inkrafttreten des Vertrags für eine Vertragspartei

Deutsche Übersetzung

Dieser Vertrag bindet:i)die zwanzig qualifizierten Parteien im Sinne von Artikel 18, ab dem Tag, an dem dieser Vertrag in Kraft getreten ist;ii)jede andere qualifizierte Partei im Sinne von Artikel 15 nach Ablauf von drei Monaten nach Hinterlegung ihrer Ratifikations- oder Beitrittsurkunde beim Generaldirektor der WIPO.

Übersetzungsfehler

Dieser Vertrag bindet:i)die zwanzig qualifizierten Parteien im Sinne von Artikel 18, ab dem Tag, an dem dieser Vertrag in Kraft getreten ist;ii)jede andere qualifizierte Partei im Sinne von Artikel 15 nach Ablauf von drei Monaten nach Hinterlegung ihrer Ratifikations- oder Beitrittsurkunde beim Generaldirektor der WIPO.

Englisches Original

This Treaty shall bind:

(a) the 20 eligible parties referred to in Article 18, from the date on which this Treaty has entered into force;

(b) each other eligible party referred to in Article 15, from the expiration of three months from the date on which it has deposited its instrument of ratification or accession with the Director General of WIPO.