Artikel 21: Vertragssprachen

Deutsche Übersetzung

1.  Dieser Vertrag wird in einer Urschrift in französischer, englischer, arabischer, chinesischer, spanischer und russischer Sprache unterzeichnet, wobei jeder Wortlaut gleichermassen verbindlich ist.

2.  Ein amtlicher Wortlaut in einer anderen als der in Artikel 21 Absatz 1 genannten Sprachen wird durch den Generaldirektor der WIPO auf Ersuchen einer interes­sierten Vertragspartei nach Konsultation mit allen interessierten Vertragsparteien erstellt. «Interessierte Vertragspartei» im Sinne dieses Absatzes bedeutet einen Mit­gliedsstaat der WIPO, dessen Amtssprache oder eine von dessen Amtssprachen betrof­fen ist, sowie die Europäische Gemeinschaft und jede andere zwischenstaat­liche Organisation, die Vertragspartei dieses Vertrags werden kann, wenn eine ihrer Amtssprachen betroffen ist.

Übersetzungsfehler

1.  Dieser Vertrag wird in einer Urschrift in französischer, englischer, arabischer, chinesischer, spanischer und russischer Sprache unterzeichnet, wobei jeder Wortlaut gleichermassen verbindlich ist.

2.  Ein amtlicher Wortlaut in einer anderen als der in Artikel 21 Absatz 1 genannten Sprachen wird durch den Generaldirektor der WIPO auf Ersuchen einer interes­sierten Vertragspartei nach Konsultation mit allen interessierten Vertragsparteien erstellt. «Interessierte Vertragspartei» im Sinne dieses Absatzes bedeutet einen Mit­gliedsstaat der WIPO, dessen Amtssprache oder eine von dessen Amtssprachen betrof­fen ist, sowie die Europäische Gemeinschaft und jede andere zwischenstaat­liche Organisation, die Vertragspartei dieses Vertrags werden kann, wenn eine ihrer Amtssprachen betroffen ist.

Englisches Original

1. This Treaty is signed in a single original in English, Arabic, Chinese, French, Russian and Spanish languages, the versions in all these languages being equally authentic.

2. An official text in any language other than those referred to in Article 21(1) shall be established by the Director General of WIPO on the request of an interested party, after consultation with all the interested parties.  For the purposes of this paragraph, „interested party“ means any Member State of WIPO whose official language, or one of whose official languages, is involved and the European Union, and any other intergovernmental organization that may become party to this Treaty, if one of its official languages is involved.