Artikel 12: Sonstige Beschränkungen und Ausnahmen

Deutsche Übersetzung

1.  Die Vertragsparteien kommen überein, dass eine Vertragspartei in ihrer nationalen Gesetzgebung andere als die in diesem Vertrag vorgesehen Beschränkungen und Ausnahmen bezüglich des Urheberrechts zum Vorteil der Begünstigten umsetzen kann, und zwar unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage und der sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Vertragspartei und in Übereinstimmung mit ihren internationalen Rechten und Verpflichtungen, sowie für den Fall der am wenigsten entwickelten Länder unter Berücksichtigung ihrer besonderen Bedürfnisse und ihrer besonderen internationalen Rechte und Verpflichtungen sowie der diesbezüglichen Flexibilitäten.

2.  Dieser Vertrag lässt die sonstigen in der nationalen Gesetzgebung vorgesehenen Beschränkungen und Ausnahmen bezüglich Menschen mit Behinderungen unberührt.

Übersetzungsfehler

1.  Die Vertragsparteien kommen überein, dass eine Vertragspartei in ihrer nationalen Gesetzgebung andere als die in diesem Vertrag vorgesehen Beschränkungen und Ausnahmen bezüglich des Urheberrechts zum Vorteil der Begünstigten umsetzen kann, und zwar unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage und der sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Vertragspartei und in Übereinstimmung mit ihren internationalen Rechten und Verpflichtungen, sowie für den Fall der am wenigsten entwickelten Länder unter Berücksichtigung ihrer besonderen Bedürfnisse und ihrer besonderen internationalen Rechte und Verpflichtungen sowie der diesbezüglichen Flexibilitäten.

2.  Dieser Vertrag lässt die sonstigen in der nationalen Gesetzgebung vorgesehenen Beschränkungen und Ausnahmen bezüglich Menschen mit Behinderungen unberührt.

Englisches Original

1. Contracting Parties recognize that a Contracting Party may implement in its national law other copyright limitations and exceptions for the benefit of beneficiary persons than are provided by this Treaty having regard to that Contracting Party’s economic situation, and its social and cultural needs, in conformity with that Contracting Party’s international rights and obligations, and in the case of a least-developed country taking into account its special needs and its particular international rights and obligations and flexibilities thereof.

2. This Treaty is without prejudice to other limitations and exceptions for persons with disabilities provided by national law.