Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNBRK)

Wichtiger Hinweis

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein Meilenstein für die rechtliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Im deutschsprachigen Raum steht der korrekten Umsetzung dieser internationalen Vereinbarung aber etwas im Weg: Deutsch ist keine Amtssprache der Vereinten Nationen. Dementsprechend heisst es in Artikel 50 der UNBRK: „Der arabische, der chinesische, der englische, der französische, der russische und der spanische Wortlaut dieses Übereinkommens sind gleichermassen verbindlich.“

Es gibt also keine amtliche, rechtlich verbindliche Version der UNBRK auf Deutsch, lediglich Übersetzungen. Jene deutsche Übersetzung, die in der Schweiz verwendet wird, ersetzt einige Fachausdrücke durch laienhafte Umgangssprache, wodurch die Bedeutung des Textes teilweise stark verwässert wird.

Österreich hat dieses Problem mittlerweile erkannt und diese Mängel in einer neuen Version korrigiert. Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie daher zu jedem Artikel in der linken Spalte die ungenaue Schweizer Version und in der rechten Spalte die genauere Version aus Österreich. Unterschiede sind fett markiert. Darunter ist jeweils der englische Originaltext zu finden. Gravierende Fehler werden im Glossar der Übersetzungsfehler näher erklärt