Postulat: Zugang und Verständlichkeit von Wahl- und Abstimmungsmaterialien und Informationen zur politischen Meinungsbildung

Der Regierungsrat wird eingeladen, zu prüfen, mit welchen Massnahmen der Zugang und die Verständlichkeit von Wahl- und Abstimmungsmaterialien und Informationen zur politischen Meinungsbildung weiter verbessert werden können.

Begründung:

Zwischen 41.2% und 66.4% der Zürcher Stimmbürgerinnen und -bürger haben zwischen 2013 und 2016 jeweils an den eidgenössischen Volksabstimmungen teilgenommen. An den kantonalen Abstimmungen haben sich von 2012 bis 2016 jeweils zwischen 33.1% und 62% und an den Kantonsratswahlen 2015 32.7% der Stimmberechtigten beteiligt. (vgl. Statistisches Jahrbuch Kanton Zürich, S. 279ff).

Die Stimm- bzw. Wahlbeteiligung ist ein wichtiger Indikator für das Verhältnis der Bürgerinnen und Bürgerinnen zu ihrem Staat. Die Teilnahme an Abstimmungen und Wahlen ist in einer Demokratie grundlegender Teil der gesellschaftlichen Teilhabe. Untersuchungen zeigen, dass Schweizerinnen und Schweizer nicht generell politikverdrossen sind. Ihr Interesse an Politik und ihre politische Partizipation lässt sich über eine verbesserte Information massgeblich steigern.

Das Zürcher Gesetz über die Information und den Datenschutz bezweckt, das Handeln der öffentlichen Organe transparent zu gestalten und damit die freie Meinungsbildung und die Wahrnehmung der demokratischen Rechte zu fördern. Die heutige Praxis der Informationsaufbereitung und -bereitstellung ist klar verbesserungswürdig. Für viele Stimmbürgerinnen und -stimmbürger wäre es bereits sehr hilfreich, wenn alle entsprechenden Informationen und Wahl- und Abstimmungsmaterialien in einfacher Sprache und damit leicht verständlich zur Verfügung stehen würden. Mit Blick auf eine bessere Verständlichkeit der Informationen kann es sich im Einzelfall auch anbieten, auf das Instrument der leichten Sprache zurückzugreifen. Zudem sind insbesondere Menschen mit Behinderungen, um die politischen Rechte ausüben zu können, darauf angewiesen, dass ihnen politische Informationen und Wahl- und Abstimmungsmaterialien rechtzeitig und kostenlos in einer für ihre Behinderungsart geeigneten Form und Art zur Verfügung gestellt werden. Dazu bieten sich unterschiedlichen Kommunikationsformate und -technologien an. Zur Erreichung der tatsächlichen Gleichstellung von Benachteiligten sieht die Kantonsverfassung explizit Fördermassnahmen vor.

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