Der Regierungsrat wird eingeladen zu prüfen, wie dank des Zugangs zum interkulturellen Dolmetschen die Leistungen in der psychiatrischen Versorgung effizienter und effektiver erbracht werden können. Er soll insbesondere aufzeigen, wie den entsprechenden Leistungserbringern die Abbrechnung der Kosten für die Dolmetschleistungen ermöglicht werden kann.
Begründung:
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) nimmt sich seit den 1990er Jahren dem Themenfeld Migration und Gesundheit an. Dabei hat sich gezeigt, dass die gesundheitliche Situation der Migrationsbevölkerung in verschiedenen Bereichen, u.a. auch im Bereich der psychischen Gesundheit, deutlich schlechter ist als diejenige der Schweizer Bevölkerung.
Bei Flüchtlingen, die in ihren Heimatländern und auf der Flucht häufig traumatische Erfahrungen wie bewaffnete Konflikte, Gewalt, Folter und Vergewaltigungen erlebt haben, leidet gemäss internationalen Studien rund die Hälfte unter psychischen Erkrankungen.
Bund und Kantone haben in den vergangenen Jahren Anstrengungen zur Verbesserung des Behandlungsangebotes für diese besonders vulnerable Zielgruppe unternommen. Dabei zeigt sich, dass aufgrund fehlender oder (noch) nicht ausreichender Sprachkenntnisse die Kommunikation zwischen Gesundheitsfachpersonen und diesen Patientinnen und Patienten erschwert ist. Mit dem Beizug von interkulturell Dolmetschenden werden die Qualität der Information und Behandlung verbessert und unnötige Abklärungen, Fehldiagnosen und -behandlungen vermieden. Aus diesem Grunde wurden in der Schweiz verschiedene Vermittlungsstellen für interkulturelles Dolmetschen aufgebaut und eine Ausbildung für interkulturelles Dolmetschen und Vermitteln geschaffen.
Im Kanton Zürich ist die Frage der Finanzierung der Kosten dieser Dolmetscherdienste bis heute ungelöst. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) hat den kantonalen Gesundheitsdepartementen bereits 2010 empfohlen, den Zugang zum interkulturellen Übersetzen im Gesundheitsbereich zu fördern. Qualifizierte Übersetzungsleistungen sind gemäss GDK von öffentlichem Interesse.
Die Bekanntmachung und bedarfsgerechte Nutzung des interkulturellen Dolmetschens ist eines der strategischen Ziele des Zürcher kantonalen Integrationsprogramms 2014-2017. Der Kanton deklariert darin, dass er die Möglichkeit der Kostenübernahme für Dolmetschleistungen für bestimmte Gruppen in Spitälern langfristig zu prüfen und auch in den Bereichen Bildung und Soziales eine analoge Regelung anzustreben gedenkt.
Aufgrund der gehäuften psychischen Erkrankungen von Flüchtlingen ist die Sicherstellung der Kostenübernahme der Dolmetschleistungen durch den Kanton in der (teil-)stationären und ambulanten psychiatrischen Versorgung mit höchster Priorität anzugehen.